Neuerungen im Gemeinnützigkeitsreformgesetz (2024)



Die Bestimmungen mit den geltenden Höchstsätzen und Voraussetzungen werden im Gemeinnützigkeitsreformgesetz 2024 geregelt und können hier nachgelesen werden:

www.freiwillig-engagiert.at/wissen/detail/freiwilligenpauschale

www.freiwilligenweb.at/wp-content/uploads/2024/02/Factsheet_GemeinnuetzigkeitsG_2024.pdf

Es gibt weiterhin, wie bisher keine Verpflichtung für eine Auszahlung. Neu ist jedoch, dass Organisationen, wie die Caritas Meldepflichten bei Auszahlungen von Pauschalen, die über die jeweils geltenden Höchstgrenzen gehen, einzuhalten haben.

Damit dir keine Nachteile durch eine Nachzahlung an das Finanzamt entstehen, bitten wir dich neben der geltenden Höchstgrenzen folgendes zu beachten: Es werden Aufwandsersatzleistungen, von verschiedenen Trägern, wie z.B. Vereine etc. addiert. Die Beachtung in der Arbeitnehmerveranlagung der festgelegten jeweiligen Höchstgrenzen liegt bei dir als freiwillig/ehrenamtlich tätige Person.

Bitte melde dich gerne, falls du Fragen dazu hast!

Caritas Oberösterreich
Freiwilligenmanagement
Barbara Lauss-Ditachmair
E-Mail: freiwillig@caritas-ooe.at
Tel.: 0676 87 76 20 26