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Newsletter Februar 2016
Pflegegeld anfordern!
Tipp von Marlene Mayr - Leiterin der Servicestelle für pflegende Angehörige:

Um die Kosten, die für Pflege und Betreuung entstehen, zumindest zum Teil abdecken zu können, gibt es das Pflegegeld. Anspruch auf Pflegegeld besteht, wenn auf Grund einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung ein ständiger Betreuungs- und Hilfsbedarf erforderlich ist und dieser Pflegebedarf voraussichtlich mindestens sechs Monate andauert. 
Ein Arzt ermittelt bei einem Begutachtungstermin den Pflegebedarf und teilt die zu pflegende Person einer von sieben Pflegegeldstufen zu.
Auf den Termin mit dem ärztlichen Gutachter sollte man sich gut vorbereiten, um die finanziellen Ansprüche, die bei dem jeweiligen Pflegebedarf bestehen, auch wirklich zu bekommen.

Wenn die pflegebedürftige Person von einem mobilen Pflegedienst betreut wird, werden die Tätigkeiten automatisch aufgezeichnet. Ist das nicht der Fall, sollen Angehörige unbedingt ein „Pflegetagebuch“ führen. Darin sollen alle Tätigkeiten, die für den zu Pflegenden gemacht werden, aufgeschrieben werden. Häufig sind es nämlich Dinge, die man automatisch mitmacht und einem gar nicht richtig bewusst sind – wie zum Beispiel Kochen, beim Essen unterstützen, Einkaufen, Wäsche waschen oder Putzen. Ebenso soll notiert werden, wie oft man in der Nacht aufstehen muss, um den Pflegebedürftigen umzulagern oder ihn zur Toilette zu begleiten. Wie oft mit dem Pflegebedürftigen ins Freie gegangen wird, um ihn körperlich zu mobilisieren oder wie lange es dauert, ihn zum Arzt und oder ins Krankenhaus zu begleiten. Wichtig ist dabei, nicht nur die Tätigkeit, sondern auch die Häufigkeit und Dauer zu notieren.

Und bitten Sie den Gutachter auch zu einem Vier-Augen Gespräch, denn neben der pflegebedürftigen Person zu sagen, was diese alles nicht mehr machen kann, ist belastend für beide. Ihre Pflegeaufzeichnungen, ärztliche Befunde und Dokumentationen über Krankenhausaufenthalte geben Sie dem Gutachter (in Kopie) für die Akte mit. Wenn bereits Pflegegeld bezogen wird und sich der Gesundheitszustand der pflegebedürftigen Person verschlechtert hat, kann eine Erhöhung des Pflegegelds beantragt werden.

Mit 1. Jänner 2016 wurde das Pflegegeld in allen Pflegegeldstufen um zwei Prozent erhöht, um die Inflation auszugleichen. Die Höhe des monatlichen Pflegegeldes liegt nun zwischen € 157,28 (Pflegegeldstufe 1) und € 1.688,92 (Pflegegeldstufe 7). 

Den Antrag auf Pflegegeld oder auf Erhöhung erhält man online, bei der Sozialberatungsstelle oder auf der Gemeinde. Hilfreiche Informationen und eine Überprüfung, ob die Antragstellung aussichtsreich ist – gibt es auch auf www.pflegeinfo-ooe.at
Kontakt: Tel: 0732-7610-2020 / information@caritas-linz.at

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Empfänger: Caritas für Menschen in Not
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